Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38507
VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17 (https://dejure.org/2023,38507)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16.11.2023 - 7 K 1588/17 (https://dejure.org/2023,38507)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16. November 2023 - 7 K 1588/17 (https://dejure.org/2023,38507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,38507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 58 Abs 2 S 2 BauO BB 2016, § 921 BGB, § 42 Abs 2 VwGO
    Antrag auf bauordnungsbehördliches Einschreiten gegen den Nachbarn bzgl. einer gemeinsamen Nachbargrenzwand (Kommunwand), insbesondere wegen der Gewährleistung von Brandschutz und Standsicherheit des Wohnhauses

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt nämlich für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) stehenden Wohnung wendet, regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 1/86 -, juris Rn. 10).

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht gerade offen gelassen, ob eine Ausnahme von dieser Rechtsprechung in Fällen anzuerkennen ist, in denen nicht (nur) Eigentumsschutz geltend gemacht wird, sondern - wie hier - ein Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Gesundheitsgefahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 1/86 -, juris Rn. 10 a.E.).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1988 (a.a.O.) reiht sich in eine Reihe ähnlicher Entscheidungen ein.

    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass das Bundesverwaltungsgericht mehrfach betont hat, dass das Wohnungseigentum lediglich eine besondere Form des Miteigentums darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 20/85 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 1/86 -, juris Rn. 10).

    Auch für das Verhältnis der Miteigentümer einer solchen Nachbarwand untereinander bestehen nämlich besondere Rechtsvorschriften materieller Art über die Abgrenzung der gegenseitig zustehenden Befugnisse (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 1/86 -, juris Rn. 12).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich offen gelassen, ob die Klagebefugnis hinsichtlich eines behördlichen Einschreitens gegen einen anderen Sondereigentümer derselben Wohnungseigentümergemeinschaft ausnahmsweise in den Fällen gegeben ist, in denen nicht (nur) Eigentumsschutz geltend gemacht wird, sondern ein Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Gesundheitsgefahren, die von einer bestimmten Art der Nutzung eines anderen Sondereigentums ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 1/86 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausschluss öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 20.85 -, juris; Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 3/97 -, juris Rn. 18 ff. m.w.N.) ist auf den Fall übertragbar, dass bauaufsichtliches Einschreiten wegen baurechtlicher Mängel einer gemeinschaftlichen Grenzeinrichtung (§ 921 BGB) in Gestalt einer Nachbarwand begehrt wird, die im Miteigentum des Klägers und des Nachbarn steht.

    Die Rechtsverhältnisse unter Miteigentümern richteten sich grundsätzlich allein nach dem bürgerlichen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 3/97 -, juris Rn. 19 f.).

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner späteren Rechtsprechung klargestellt, dass für den Ausschluss der Klagebefugnis allein maßgeblich ist, dass das Sondereigentum schon keinen materiellen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 3/97 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85

    Sondereigentum - Besonderes Verfahrensrecht - Einschränkungen - Inhaltliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausschluss öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 20.85 -, juris; Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 3/97 -, juris Rn. 18 ff. m.w.N.) ist auf den Fall übertragbar, dass bauaufsichtliches Einschreiten wegen baurechtlicher Mängel einer gemeinschaftlichen Grenzeinrichtung (§ 921 BGB) in Gestalt einer Nachbarwand begehrt wird, die im Miteigentum des Klägers und des Nachbarn steht.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die erforderliche Klagebefugnis mangels öffentlich-rechtlicher Schutzansprüche ferner sowohl für Klagen von Wohnungseigentümern gegen bauliche Maßnahmen auf Gemeinschaftseigentum (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 20/85 -, juris) als auch für die Klage des Miteigentümers eines Grundstücks gegen die einem anderen Miteigentümer erteilte Teilungsgenehmigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 1988 - 4 B 67/88 -, juris) verneint.

    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass das Bundesverwaltungsgericht mehrfach betont hat, dass das Wohnungseigentum lediglich eine besondere Form des Miteigentums darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 20/85 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 1/86 -, juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Diese Rechtsprechung (vgl. zu ihrer Fortgeltung auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember 2020 VGH München, Urteil vom 10. März 2022 - 22 B 19.196 -, juris Rn. 71 ff.) erscheint der Kammer auf die vorliegende Fallkonstellation im Ergebnis übertragbar (siehe dazu sogleich weiter unten).

    Denn es seien keine Einschränkungen des den Miteigentümern gewährten zivilgerichtlichen Rechtsschutzes insbesondere im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Gesundheitsschutz erkennbar (vgl. Urteil vom 26. Februar 2019 - 8 A 11076/18 -, juris Rn. 38; ebenso VG München, Urteil vom 15. Oktober 2019 - M 16 K 18.126 -, juris Rn. 42; zumindest tendenziell ebenso VGH München, Urteil vom 10. März 2022 - 22 B 19.196 -, juris Rn. 86 und VG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2019 - 19 K 12.16 -, juris Rn. 28).

  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Zur ordnungsgemäßen Verwaltung zählt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade auch die Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen etwa hinsichtlich des Brandschutzes (vgl. Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11

    Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Eine solche gleichsam ständig neu entstehende Dauerverpflichtung könne nicht verjähren (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 2 A 2732/10

    Zulässigkeit der Errichtung und Nutzung eines Edelstahlaußenkamins; Bestimmung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Der betroffene Nachbar hat nämlich nur dann einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn die streitige bauliche Anlage gegen Vorschriften verstößt, die auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. März 2012 - 2 A 2732/10 -, juris Rn. 29).
  • OLG Schleswig, 03.11.2006 - 14 U 214/05

    Atypische Lastentragung bei Teilhabern

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Dabei handelt es sich aber um dispositives Recht (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 3. November 2006 - 14 U 214/05 -, juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 18.10.1999 - 4 TG 3007/97

    Nachträgliche Anordnung brandschutztechnischer Maßnahmen - fehlender zweiter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Hinsichtlich des Brandschutzes ist zwar einerseits zu beachten, dass es zum Wesen brandschutzrechtlicher Vorschriften gehört, dass diese zum Schutz von Leben und Gesundheit gerade auch vorsorgliche Schutzbestimmungen für einen bei vielen Bauten nicht sehr wahrscheinlichen, andererseits aber - etwa auch im Hinblick auf mutwillige Brandstiftung - auch nicht auszuschließenden Fall eines Brandes treffen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18. Oktober 1999 - 4 TG 3007/97 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 15 CE 17.2599

    Brandschutzrechtliche Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17
    Den Regelungen über Bauprodukte lässt sich jedoch kein Drittschutz zugunsten individualisierbarer Personen und insbesondere zugunsten von Nachbarn entnehmen (vgl. VGH München, Beschluss vom 8. März 2018 - 15 CE 17.2599 -, juris Rn. 40 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2019 - 8 A 11076/18

    Klagebefugnis der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Anfechtung

  • VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126

    Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1993 - 10 S 1735/91

    Verhältnis öffentlich-rechtlicher Schutzansprüche innerhalb einer

  • OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 22 ZB 17.939

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung einer Biogasanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 7 A 3350/06

    Anspruch auf Untersagung eines Goldschmiedebetriebs aufgrund fehlender

  • VG Berlin, 28.05.2019 - 19 K 12.16

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie eines einzelnen

  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 25/21

    Reihen- oder Doppelhaus: Mitbenutzungsrecht an einer Nachbarwand; Besonderheiten

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 216/13

    Ufergrundstücke an einem Flusslauf im früheren Ostteil von Berlin:

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • BVerwG, 27.04.1988 - 4 B 67.88

    Miteigentümer - Grundstück - Teilungsgenehmigung - Klagebefugnis

  • OVG Sachsen, 30.12.2020 - 1 B 348/20

    Nutzungsuntersagung; Antragsbefugnis; Zwangsverwaltung

  • VGH Bayern, 27.10.1992 - 1 B 92.538
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht